Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gastronomie)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Nutzung der App Merways mit dem Exklusivzugang für Gastronomen („App“) und der webbasierten Internetseite unter www.merways.com („Merways-Plattform“) im angebotenen Umfang, insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verleih von Mehrwegbehältern, sowie zur Vermittlung von Zahlungsdiensten zur Bezahlung von bestelltem Essen und Getränken des Gastronomen sowie zur Verwaltung des Verleihs und der Abrechnung der Ersatzprämien.

1.2 Die App kann vom Gastronomen auf Smartphones oder Tablet-PCs genutzt werden. Sie dient dem Gastronomen zur Abwicklung des Verleihs von Mehrwegbehältern und bietet die Nutzung von Zahlungsdiensten für Bestellungen von Nutzern für Essen und Getränke. Die Nutzung der App durch den Gastronomen setzt dessen separate Registrierung auf der Merways-Plattform über einen Internet-Browser voraus. Diese Registrierung kommt mit vollständiger Anmeldung sowie Hinterlegung einer Zahlungs- bzw. Vergütungsmethode auf der Merways-Plattform zustande.  Die Merways-Plattform ermöglicht es dem Gastronomen unter anderem, die verliehenen Mehrwegbehälter zu verwalten und die Abrechnungen der Ersatzprämien einzusehen.

1.3 Der Vertragsschluss über den Erinnerungsservice zur fälligen Rückgabe von entliehenen Mehrwegbehältern in der App erfolgt ausschließlich zwischen Merways und dem jeweiligen Nutzer. Der Vertrag über die Belieferung mit Essen und Getränken kommt ausschließlich zwischen dem Gastronomen und dem Nutzer zustande. Die Nutzung des Zahlungsdienstes erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Zahlungsdienstleister und wird von Merways lediglich vermittelt.

1.4 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zwischen Merways und dem Gastronomen ausschließlich. Entgegenstehende, hiervon abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Gastronomen erkennt Merways nicht an, es sei denn, Merways hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.5 Gastronomen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer gemäß dem BGB. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Verträge über die Dienstleistungen geschlossen werden, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Soweit nachfolgend von Unternehmern die Rede ist, gilt das Gesagte auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Definitionen

Nutzer

Sind natürliche und juristische Personen (auch solche des öffentlichen Rechts), die bei einem Gastronomen Essen und/oder Getränke bestellt haben und dieses in Mehrwegbehältern erhalten, die der Gastronom dem Nutzer vorübergehend verleiht. Zugelassen werden nur Nutzer, die volljährig sind. Der Begriff umfasst Nutzer und Nutzerinnen.

App

Meint die Applikation Merways, über die bei Nutzung des Exklusivzugangs der Gastronom mit Merways einen Vertrag über die Verwaltung von Mehrwegbehältern schließt, die der Nutzer vom Gastronomen über die Verleihfunktion in der App ausleiht. Ferner werden über die App Zahlungsdienste vermittelt.

Gastronom

Meint Gastronomen und Gastronominnen, bei denen die Nutzer Essen und/oder Getränke bestellen und die die App für die Bezahlung der Bestellung und/oder die Abwicklung der Mehrwegbehälterleihe und -rückgabe nutzen können.

Account (Gastronom)

Meint ein Kundenkonto des Gastronomen.

Merways-Plattform

Meint die webbasierte Anwendung auf der Internetseite https://my.merways.com, deren Nutzung für das Angebot von Merways obligatorisch ist.

Verleihfunktion

Meint den Abschluss eines Leihvertrages über Mehrwegbehälter zwischen dem Gastronomen und dem Nutzer, indem die Funktionen der App genutzt werden.

Bestellung

Meint die beim Gastronomen vom Nutzer aufgegebene Bestellung von Essen und/oder Getränken.

Mehrwegbehälter

Meint den oder die vom Nutzer geliehenen Behälter, die zur Mehrfachverwendung vorgesehen sind und in denen das beim Gastronomen bestellte Essen und Getränke ausgeliefert wird.

Ersatzprämie

Eine Ersatzprämie wird dem Gastronomen in Höhe von 5,00 EUR (inkl. MwSt.) von Merways für Mehrwegbehälter gezahlt, die vom Nutzer nicht spätestens bis zum Ablauf der 10. Woche nach der Entleihe über die App an den Gastronomen zurück gegeben wurden, obwohl der Nutzer mit dem Erinnerungsservice daran erinnert wurde. Eine Zahlung erfolgt nur, wenn Merways die Erinnerungsgebühren vom Nutzer unwiderruflich erhalten hat.

Erinnerungsgebühr

Meint die vom Nutzer bei Nutzung der Ausleihfunktion gegenüber Merways zu entrichtende Gebühr für den Erinnerungsservice. Die Gebühr entsteht nur für Mehrwegbehälter, die nicht rechtzeitig innerhalb der Rückgabefrist von 2 Wochen an den Gastronomen zurückgegeben wurden.

Erinnerungsservice

Meint Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung/ Erinnerung zur Rückgabe von Mehrwegbehältern, die der Nutzer über die Ausleihfunktion der App vom Gastronomen geliehenen hat und zu deren Rückgabe der Nutzer gegenüber dem Gastronomen verpflichtet ist.

Zahlungsdienst (Bezahlfunktion)

Meint Vermittlung der Zahlung der Rechnung des Nutzers, die dieser vom Gastronom für Essen und/oder Getränke erhält, über einen Zahlungsdienstleister, der über die App vermittelt wird.

Zahlungsdienstleister

Von der App unterstützte Zahlungsdienstleister sind: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“) und Stripe Payments Europe, Ltd., C/O A & L Goodbody, Ifsc, North Wall Quay Dublin D01 H104, Ireland  (im Folgenden “Stripe”).

Bei Auswahl der Zahlungsart “Paypal” erfolgt die Zahlungsabwicklung unter Geltung der Paypal Nutzungsbedingungen, die unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full abrufbar sind oder, falls der Nutzer über kein PayPal-Konto verfügt, unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, abrufbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full .

Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte (Visa, Mastercard und American Express), Apple Pay und Google Pay erfolgt die Zahlung über Stripe. Um mit Kreditkarte zahlen zu können, wird der Namen des Karteninhabers, Anschrift, Kartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode benötigt und an Stripe per SSL-Verbindung verschlüsselt übermittelt. Stripe zieht den Rechnungsbetrag vom hinterlegten Kreditkartenkonto des Nutzers ein, im Fall des Zahlungsdienstes (Bezahlfunktion) für den Gastronomen und im Fall des Erinnerungsservice für Merways.

Rechnung

Meint die Rechnung des Gastronomen für Essen und Getränke an den Nutzer.

Beleg

Meint elektronische Bestätigung einer abgebuchten Zahlung von dem angegebenen Zahlungsmittel aufgrund einer autorisierten Abbuchung durch den Zahlungsdienst.

3. Vertragspartner

3.1 Der Nutzungs- und Dienstleistungsvertrag kommt mit der Merways GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Czichos, Schwachhauser Heerstr. 266b, 28359 Bremen, Telefon: +49 421/246878750, E-Mail: info@merways.com („Merways“) zustande. Handelsregister: HRB 37709 HB, Registergericht: Amtsgericht Bremen.

3.2 Merways behält sich vor, die Vertragsleistungen nur Gastronomen anzubieten, die ihren Sitz innerhalb einer bestimmten Jurisdiktion oder eines bestimmten Gebiets, z.B. der EU, haben und behält sich vor, Vertragsanträge von Gastronomen aus anderen Jurisdiktionen abzulehnen bzw. Verträge mit Gastronomen, die falsche Angaben über ihre Jurisdiktion gemacht haben, außerordentlich zu kündigen.

4. Zugang zur App und zur Merways-Plattform

4.1 Will der Gastronom den in der App angeboten Zahlungsdienst sowie die Verleihfunktion in Anspruch nehmen, muss er zunächst im Apple App Store für iPhone/iPad sowie im Google Play Store für Android-Geräte die App kostenlos herunterladen. Für die Nutzung der Verleihfunktion ist zudem die Nutzung der Merways-Plattform zwingend erforderlich. 

4.2 Nachdem der Gastronom die App auf sein Endgerät heruntergeladen hat, muss dieser, um die App nutzen zu können, ein passwortgeschütztes Konto („Account“) erstellen. Hierzu ist zwingend die Angabe/ Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels erforderlich. Ferner ist zwingend die Eröffnung eines Kontos im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Gastronomen beim Zahlungsdienstleister Stripe erforderlich, sofern der Gastronom dem Nutzer die Bezahlfunktion ermöglichen möchte. Andernfalls können die in der App angebotenen Zahlungsdienste nicht genutzt werden. Für die Nutzung der Verleihfunktion mit Erinnerungsservice reicht jedoch die Hinterlegung eines Paypal-Kontos aus.  Über die App-Einstellungen im „Profil“ gelangt der Gastronom zu einem Menü namens “Zahlungsmethoden verwalten. Dort wird er mit einem Klick über einen Link auf eine Webseite von Stripe geleitet, auf der er sein Stripe-Konto unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, die unter https://stripe.com/de/ssa abrufbar sind, erstellen kann. Das Rechtsverhältnis über dieses Konto besteht ausdrücklich zwischen dem Gastronomen und Stripe. Merways dient nur als Vermittler dieses Dienstes und erhält hierfür aktuell kein Entgelt.

4.3 Der Gastronom muss sich ferner auf der Merways-Plattform registrieren. Dazu muss er sich auf der Merways-Plattform mit seinen mit seinen bei der App hinterlegten Anmeldedaten einloggen. Der Gastronom gibt dann den Namen seines Betriebes sowie dessen Adresse und Kontaktdaten an.

4.4 Nach Erstellung des Kontos erhält der Gastronom eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse mit den Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im PDF-Format, die er speichern und/oder ausdrucken kann.

4.5 Jeder Gastronom darf nur einen Account haben; eine Übertragung ist nicht möglich. Der Gastronom verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und zu seinem eigenen Schutz nicht an Dritte weiterzugeben. Der Gastronom ist verpflichtet, Merways umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Account missbraucht wurde. Merways behält sich vor, den Zugang zur App und zur Merways-Plattform zu sperren, wenn durch Verschulden des Gastronomen ein Missbrauch der Zugangsdaten, z.B. durch Weiterleitung an Dritte, erfolgt. Jeder Nutzer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs zum Account vorgenommen werden und stellt Merways von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, es sei denn der Nutzer hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

5. Nutzung des Erinnerungsservice und Vermittlung von Zahlungsdiensten

5.1 Der Gastronom hat die Möglichkeit, über die App (i) den Verleih der Mehrwegbehälter mit Erinnerungsservice vorzunehmen und (ii) vom Nutzer über einen Zahlungsdienst die Bezahlung der Rechnung für das bestellte Essen und/oder Getränke zu vereinnahmen. Diese Dienstleistungen können auch unabhängig voneinander genutzt werden. Die Informationen und Auswahlmöglichkeiten in der App über die Nutzung der Verleihfunktion und der Zahlungsdienste stellt die Aufforderung an den Gastronomen zur Abgabe eines Angebotes dar.

5.1.1 Bei dem Verleih von Mehrwegbehältern gibt der Gastronom auf seinem Endgerät in der App die Anzahl der zu verleihenden Mehrwegbehälter ein und zeigt dem Nutzer die eingetragene Anzahl. Ist der Nutzer damit einverstanden, zeigt der Nutzer dem Gastronomen den auf seinem Endgerät erzeugten QR-Code, damit der Gastronom diesen mit seinem Endgerät mit der Scanfunktion der App einscannen kann. Der QR-Code enthält die Informationen über den Nutzer in Form einer anonymisierten Nutzer-ID, jedoch keine weiteren Informationen über persönliche Daten des Nutzers. Damit gibt der Gastronom gegenüber Merways das Angebot zur Nutzung der Verleihfunktion ab. Merways nimmt dieses Angebot auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen an. Die Menge und Art der Mehrwegbehälter und das Datum des Verleihs werden in der der Merways-Plattform gespeichert und können dort vom Gastronomen verwaltet werden.

5.1.2 Zur Nutzung der zusätzlich in der App bereit gestellten Zahlungsdienste muss der Nutzer diese in der App aktivieren und der Gastronom sich auf der Merways-Plattform für Stripe anmelden. Nur dann wird die Erlaubnis zur Nutzung des Zahlungsdienstes an den Gastronomen übergeben, wenn dieser den auf dem Endgerät des Nutzers erzeugten QR-Code durch sein eigenes Endgerät unter Verwendung der App einscannt. Der Gastronom gibt dafür auf seinem Endgerät vor dem QR-Code-Scan zusätzlich zur Anzahl verliehenen Mehrwegbehälter den zu bezahlenden Endbetrag für das Essen und/oder die Getränke ein und zeigt dem Nutzer den eingetragenen Betrag. Ist der Nutzer damit einverstanden, bestätigt er dies mit dem Button „Zahle mit Merways“ und zeigt dem Gastronom den auf seinem Endgerät entsprechend erzeugten QR-Code, damit der Gastronom diesen mit seinem Endgerät einscannen kann. Damit gibt der Nutzer das Angebot zur Nutzung des Zahlungsdienstes ab. Die Annahme erfolgt mit dem Scannen des QR-Codes durch den Gastronomen. Durch den Scan wird in der App die Belastung der vom Nutzer angegeben Zahlungsmethode autorisiert. Der Nutzer kann die Bezahlfunktion.

6. Leihe, Frist, Rückgabe

6.1 Mit der Aushändigung der Mehrwegbehälter kommt hierüber ein Leihvertrag zwischen dem Gastronomen und dem Nutzer zustanden. Für den Leihvertrag gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Der Gastronom ist nicht berechtigt, mit dem Nutzer davon abweichende Bedingungen zu vereinbaren, soweit diese mit den nachfolgenden Bestimmungen im Widerspruch stehen. Merways übernimmt durch den Leihvertrag keine eigenen Verpflichtungen, soweit sie nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen geregelt sind.

6.2 Der Gastronom verleiht nur solche Mehrwegbehälter, die den gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen entsprechen, für den verwendeten Zweck geeignet und frei von Mängeln sind. Im Fall der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit des Nutzers durch einen den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechenden Mehrwegbehälter wird der Gastronom Merways von jeglicher Haftung freistellen.

6.3 Der Leihvertrag hat den folgenden Inhalt:

6.3.1 Der Nutzer ist gegenüber dem Gastronomen verpflichtet, die Mehrwegbehälter bestimmungsgemäß zu verwenden und aufzubewahren und pfleglich zu behandeln.

6.3.2 Der Nutzer ist gegenüber dem Gastronomen ferner verpflichtet, die Mehrwegbehälter innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Entleihung an den Gastronomen zurückzugeben. Die Rückgabe muss in einem gereinigten und unbeschädigten Zustand erfolgen. Sofern dies nicht gewährleistet ist, ist der Gastronomen berechtigt, die Rücknahme abzulehnen.

6.3.3 Die Rückgabe erfolgt bei dem Gastronomen. Eine Herausgabe an Dritte stellt keine wirksame Rückgabe dar. Als zurückgegeben gilt ein Mehrwegbehälter nur dann, wenn der Gastronom die Rückgabe quittiert, indem er auf seinem Endgerät die entsprechende Anzahl der zurückzugebenden Behälter in der App eingibt und mit Einverständnis des Nutzers einen auf dessen Endgerät erzeugten QR-Code mit der App einscannt. Mit dem Einscannen wird die Rückgabe von Merways verbucht und entsprechend in der App des Nutzers als Rückgabe angezeigt. Für den Gastronomen erfolgt die Verbuchung und Darstellung in der Merways-Plattform.

6.3.4 Erfolgt keine Rückgabe, kann der Nutzer nach Ablauf der Rückgabefrist von 2 Wochen und weiteren 8 Verlängerungswochen sowie Zahlung der angefallenen Erinnerungsgebühren (8 x 0,99 = 7,92 Euro, vgl. Ziff. 7.5) den jeweiligen Mehrwegbehälter behalten, das Eigentum geht in diesem Fall auf den Nutzer über, worüber sich Nutzer und Gastronomen mit Abschluss der Leihe über die App einig sind. Die Rückgabepflicht entfällt, worüber der Nutzer mit gesonderter Mitteilung informiert wird.  In der Merways-Plattform wird dies entsprechend verbucht. Mit Ablauf der Rückgabefrist kann der Nutzer vom Gastronomen keine Rücknahme mehr verlangen, der Gastronomen ist zu einer Rücknahme nicht mehr verpflichtet und der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für eine ordnungsgemäße Entsorgung des jeweiligen Mehrwegbehälters.

7. Erinnerung an die Rückgabe

7.1 Der Nutzer wird in der App kontinuierlich über das Rückgabedatum und den Rückgabeort jedes Behälters informiert. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der verliehenen Mehrwegbehälter nach Ablauf von 2 Wochen gemäß den Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen über die App setzt automatisch   ein für den Nutzer kostenpflichtiger Erinnerungsservice ein. Über den Erinnerungsservice hat Merways mit dem Nutzer im Rahmen der App-Nutzung einen eigenen Vertrag im eigenen Namen abgeschlossen. Den Erinnerungsservice erbringt Merways ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung gegenüber dem Nutzer.

7.2 Die Erinnerung erfolgt, indem die App den Nutzer durch eine Nachricht im Infofeed darüber informiert, dass der/die Mehrwegbehälter noch nicht zurückgegeben wurde(n). Der Nutzer erhält Erinnerungen zum Fristablauf und Rückgabe der Mehrwegbehälter, insbesondere

– wo die Rückgabe erfolgen muss,
– wann die Rückgabe erfolgen muss,
– welche Behälter zurückgegeben werden müssen (sofern der Gastronom die Behälter in der App angelegt hat) und
– wie viele Behälter zurückgegeben werden müssen.

7.3 Bei rechtzeitiger Rückgabe innerhalb von 2 Wochen quittiert der Gastronomen die Rückgabe und Anzahl der erhaltenen Mehrwegbehälter über die App, dem Nutzer entstehen für den erbrachten Erinnerungsservice keine Kosten.

7.4 Nach Überschreitung der Rückgabefrist von 2 Wochen wird der Nutzer durch Merways über einen Zeitraum von bis zu 8 weiteren Erinnerungswochen kostenpflichtig an die Rückgabe erinnert. Der Nutzer erhält die Erinnerung zur Rückgabe des geliehenen Mehrwegbehälters im InfoFeed. Die Angaben gemäß Ziff. 7.2 und die bereits für die Erinnerung aufgelaufenen Gebühren werden in der Übersicht „Dein Berhälterstatus“ jederzeit angezeigt.

7.5 Der mit der App verbundene Erinnerungsservice innerhalb des eingeräumten Nutzungszeitraums der Mehrwegbehälter von 2 Wochen ist für den Nutzer ebenfalls kostenfrei.  Der Erinnerungsservice nach Ablauf der eingeräumten Nutzungsdauer von 2 Wochen ist kostenpflichtig. Für die Erinnerung des Nutzers gemäß Ziff. 7.2 fällt beim Nutzer jeweils wöchentlich eine Erinnerungsgebühr in Höhe von 0,99 € inkl. der jeweils geltenden MwSt. pro angefangener Verlängerungswoche an bis zum Höchstbetrag von 8 x 0,99 € = 7,92 €.

7.6 Eine Verpflichtung Merways gegenüber dem Gastronomen aus oder im Zusammenhang mit dem Erinnerungsservice ist ausgeschlossen, soweit sich Merways nicht nachfolgend zur Zahlung einer Ersatzprämie an den Gastronomen verpflichtet. Insbesondere besteht keine Verpflichtung gegenüber dem Gastronomen, dass der Erinnerungsservice ausgeführt wird, dass der Nutzer den Erinnerungsservice auf seinem Endgerät empfängt und dass er seiner Rückgabeverpflichtung vereinbarungsgemäß nachkommt.

8. Ersatzprämie

8.1 Hat der Gastronom über die App einen Mehrwegbehälter mit Erinnerungsservice verliehen, wozu er ausdrücklich weder gegenüber Merways verpflichtet, noch von Merways damit betraut ist, so gewährt ihm Merways eine Ersatzprämie, wenn und soweit

– es sich um einen Mehrwegbehälter handelt, der ordnungsgemäß über die App vom Gastronomen an den Nutzer verliehen und nicht spätestens bis zum Ablauf der 10. Woche nach der Entleihe an den Gastronomen zurückgegeben wurde;

– der Erinnerungsservice gegenüber einem Nutzer erbracht werden konnte; Merways übernimmt gegenüber dem Gastronomen keine Haftung für die Ausführung und den Empfang des Erinnerungsservice beim Nutzer;

– Merways die Erinnerungsgebühren vom Nutzer unwiderruflich vereinnahmt hat; Merways ist berechtigt, jedoch gegenüber dem Gastronomen nicht verpflichtet, vom Nutzer nicht entrichtete Gebühren durch Inkassomaßnahmen einzufordern.

8.2 Die Ersatzprämie gemäß Ziff. 8.1 beläuft sich pro Mehrwegbehälter auf 5,00 € (inkl. MwSt.). Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Merways ist berechtigt, die Ersatzprämie gemäß § 315 BGB anzupassen.

8.3 Über die angefallenen Ersatzprämien ist monatlich mit Ablauf eines Kalendermonats abzurechnen. Die Zahlung wird innerhalb von 10 Tagen nach Abrechnung fällig. Die Gutschrift erfolgt im PDF-Format über die vom Gastronomen in der App hinterlegten E-Mail-Adresse und die Auszahlung unter Verwendung des vom Gastronomen in der App hinterlegten Zahlungsdienstleisters.

8.4 Über die Entleihungen und die Rückgaben erteilt Merways Auskunft und legt Rechnung ausschließlich über die Merways-Plattform. Der Gastronom hat die Abrechnungen unverzüglich anhand der über die Merways-Platform abrufbaren Daten (insbesondere Art, Mengen, Zeiträume) der Eintleihungen und Rückgaben zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen schriftlich (die Textform ist ausreichend) gegenüber Merways zu erheben, andernfalls gilt die Abrechnung als ordnungsgemäß.

9. Vermittlung des Zahlungsdienstes

Soweit der Gastronom auf der Merways-Plattform den Zahlungsdienst für die Bestellungen aktiviert und soweit dieser dem Gastronomen für diese Zwecke zur Verfügung steht, kann er den Zahlungsdienst für die Entgegennahme der Bezahlung der Bestellungen nutzen, unabhängig von der Nutzung der Verleihfunktion. Die Nutzung des Zahlungsdienstes setzt voraus, dass der Gastronom dem Nutzer die Abwicklung der Zahlung über diese Funktion anbietet und der Zahlungsdienst die Nutzung zulässt. Weder der Nutzer noch der Gastronom hat einen Anspruch gegenüber Merways darauf, dass die Zahlung über den Zahlungsdienst abgewickelt wird. Merways vermittelt lediglich den Zahlungsdienst, indem die entsprechende Funktion in der App bereitgestellt wird, ohne dass Merways über die Vermittlung hinausgehende Verpflichtungen übernimmt. Für die Nutzung gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Zahlungsdienst ausschließlich die Bedingungen des Zahlungsdienstes.

10. Softwareüberlassung, Technische Voraussetzungen, Verfügbarkeit, Dokumentation

10.1 Merways stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die App und die Merways-Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet unentgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Merways die zum Betrieb erforderliche Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Gastronomen erreichbar ist.

10.2 Voraussetzung für die einwandfreie Nutzung der App ist, dass der Gastronom über kompatible und internetfähige Endgeräte und eine entsprechende Betriebssoftware verfügt (iOS ab Version 12 und Android ab Version 5.0). Es wird empfohlen, die aktuellsten Versionen der erforderlichen Betriebssoftware zu nutzen. Dies kann für die App eine Nutzungsvoraussetzung sein. Auch regelmäßige Updates der Endgeräte können erforderlich sein. Die Nutzung der App und der Merways-Plattform erfordert außerdem einen Internetzugang, z.B. für die Installation und den Erhalt von Nachrichten sowie Updates. Die Nutzung der Ausleihfunktion und des Zahlungsdienstes in der App ist jedoch vorübergehend auch ohne Internetzugang möglich. Nach wiederhergestellter Internet-Verbindung synchronisiert sich die App automatisch und übermittelt die zwischenzeitlich gespeicherten Daten. Der Gastronom ist verpflichtet, seine zur Nutzung der App und der Merways-Plattform eingesetzte Hard- und Betriebssoftware auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Merways übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden an Endgeräten, die mit der Nutzung der App oder der Merways-Plattform in Zusammenhang stehen.

10.3 Merways ist bemüht, den Zugang zu der App und der Merways-Plattform 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Leitungsstörungen im Internet besteht kein Anspruch auf Leistung oder Schadensersatz, es sei denn Merways ist für diese Störung verantwortlich. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden.

10.4 Die Dokumentation  ist als Online-Hilfe unmittelbar in die App und die Merways-Plattform integriert und kann aus dem Programm heraus aufgerufen werden.

11. Vertragslaufzeit, Kündigung

11.1 Der Vertrag über die Nutzung der App und der Merways-Plattform beginnt sofort mit ihrer Freischaltung unter der Voraussetzung, dass der Gastronom die Registrierungen jeweils komplett abgeschlossen hat.

11.2 Der Vertrag über die Nutzung der App und der Merways-Plattform hat eine unbestimmte Laufzeit Der Vertrag kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, in Textform oder vom Gastronom über die auf der Merways-Plattform zur Verfügung stehende Kontolöschfunktion ausgeübt werden. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist Merways insbesondere berechtigt, wenn der Kunde die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der App und der Merways-Plattform verletzt.

11.3 Die bis zur Vertragsbeendigung vorgenommenen Entleihungen werden vertragsgemäß abgewickelt.

12. Datenschutz

Die vom Nutzer in der App hinterlegten persönlichen Daten sind für den Gastronom nicht einsehbar und nicht abrufbar. Diese Daten werden dem Gastronomen von Merways auch nicht im Rahmen der Verleihfunktion und Nutzung des Zahlungsdienstes mitgeteilt. Dem Gastronomen ist bekannt, dass Merways die Daten des Nutzers insbesondere zur Abwicklung der Zahlungsdienste und des Erinnerungsservice unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nutzt und speichert. Die Datenschutzerklärung von Merways ist unter folgendem Link einsehbar http://neu.merways.com/datenschutz.

13. Haftung

13.1 Im Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen haftet Merways unbeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
– im Umfang einer von Merways übernommenen Garantie.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Merways der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

13.3 Eine weitergehende Haftung von Merways besteht nicht.

13.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Merways.

14. Urheberrecht

Die Inhalte der App und der Merways-Plattform sind urheberrechtlich geschützt. Merways behält sich alle Rechte vor. Vervielfältigung aller Texte, Grafiken, Video- und Tonsequenzen und weiterer Inhalte sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Merways erlaubt. Ohne vorherige Genehmigung von Merways dürfen Inhalte der App und der Merways-Plattform nicht in das Internet bzw. in Online-Dienste übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Aufnahme in elektronische Datenbanksysteme sowie die Vervielfältigung auf elektronische Datenträger. Die Inhalte der App und der Merways-Plattform sowie deren Gestaltung unterliegen dem Urheberrecht von Merways. Der Gastronom erhält für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die App und der Merways-Plattform im Rahmen des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Auf Verträge zwischen Merways und dem Gastronomen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Hat der Gastronom seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Mitgliedstaates unberührt.

15.2 Soweit der Gastronom Kaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Merways. Merways bleibt berechtigt, einen anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu wählen.

15.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

15.4 Diese Bedingungen stellen sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien dar.

15.5 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich in Textform niederzulegen.

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