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Merways Allgemeine Geschäftsbedingungen (Nutzende)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Nutzung der App Merways („App“) im angebotenen Umfang, insbesondere zur Zahlung von bestelltem Essen und Getränken und die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung und der Rückgabe von im Rahmen von Essenbestellungen zur Verfügung gestellten, geliehenen Mehrwegbehältern („Erinnerungsservice“).

1.2 Die App kann auf Smartphones oder Tablet-PCs genutzt werden. Der Vertragsschluss über den Erinnerungsservice und als Zusatzleistung die Vermittlung von Zahlungsdiensten finden ausschließlich zwischen der Merways GmbH, Schwachhauser Heerstr. 266b, 28359 Bremen („Merways“) und dem jeweiligen Nutzer statt. Angebote werden nur von Nutzern angenommen, die volljährig sind. Der Vertrag über die Belieferung mit Essen und Getränken kommt ausschließlich zwischen dem Gastronomen („Anbieter“) und dem Nutzer zustande und ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

1.3 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zwischen Merways und dem Nutzer ausschließlich. Entgegenstehende, hiervon abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Nutzers erkennt Merways nicht an, es sei denn, Merways hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.4 Nutzer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher oder Unternehmer gemäß dem BGB. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen der Vertrag über die Dienstleistungen geschlossen werden, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Verträge über die Dienstleistungen geschlossen werden, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Soweit nachfolgend von Unternehmern die Rede ist, gilt das Gesagte auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Definitionen

Nutzer

Sind natürliche und juristische Personen (auch solche des öffentlichen Rechts), die bei einem Anbieter Essen und/oder Getränke bestellt haben und dieses in Mehrwegbehältern erhalten, die der Anbieter dem Nutzer vorübergehend ausleiht.

App

Meint die Applikation Merways, über die der Nutzer mit Merways einen Vertrag über die Vermittlung von Zahlungsdiensten und Erbringung von Erinnerungsdienstleistungen bzgl. der Rückgabe von Mehrwegbehältern schließt, die der Nutzer vom Anbieter über die Ausleihfunktion ausleiht.

Anbieter

Sind die Gastronomen, bei denen der Nutzer Essen und/oder Getränke bestellt und die die App für die Bezahlung der Bestellung und/oder die Abwicklung der Mehrwegbehälterausleihe und -rückgabe nutzen.

Account (Endkunde)

Meint ein Kundenkonto der Nutzer.

Ausleihfunktion

Meint den Abschluss eines Leihvertrages über Mehrwegbehälter zwischen dem Anbieter und dem Nutzer, indem die Funktionen der App genutzt werden.

Bestellung

Meint die beim Anbieter aufgegebene Bestellung von Essen und/oder Getränken.

Mehrwegbehälter

Meint den oder die geliehenen Behälter, die zur Mehrfachverwendung vorgesehen sind und in denen das beim Anbieter bestellte Essen und Getränke ausgeliefert wird.

Erinnerungsgebühr

Meint die vom Nutzer bei Nutzung der Ausleihfunktion gegenüber Merways zu entrichtende Gebühr für den Erinnerungsservice. Die Gebühr entsteht nur für Mehrwegbehälter, die nicht rechtzeitig innerhalb der Rückgabefrist von 2 Wochen an den Anbieter zurückgegeben wurden.

Erinnerungsservice

Meint Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung/ der Rückgabe von im Rahmen von Essens- und Getränkebestellungen erhaltenen und über die Ausleihfunktion der App geliehenen Mehrwegbehältern, zu deren Rückgabe der Nutzer gegenüber dem Anbieter verpflichtet ist.

Zahlungsdienst (Bezahlfunktion)

Meint Zahlung der Rechnung des Nutzers, die dieser vom Anbieter für Essen und/oder Getränke erhält, über einen Zahlungsdienstleister, der über die App vermittelt wird.

Zahlungsdienstleister

Von der App unterstützte Zahlungsdienstleister sind: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), und Stripe Payments Europe, Ltd., C/O A & L Goodbody, Ifsc, North Wall Quay Dublin D01 H104, Ireland  (im Folgenden “Stripe”)

Bei Auswahl der Zahlungsart “Paypal” erfolgt die Zahlungsabwicklung unter Geltung der Paypal Nutzungsbedingungen, die unter

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full abrufbar sind oder, falls der Nutzer über kein PayPal-Konto verfügt, unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, abrufbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte (Visa, Mastercard und American Express), Apple Pay und Google Pay erfolgt die Zahlung über Stripe. Um mit Kreditkarte zahlen zu können, wird der Namen des Karteninhabers, Anschrift, Kartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode benötigt und an Stripe per SSL-Verbindung verschlüsselt übermittelt. Stripe zieht den Rechnungsbetrag vom hinterlegten Kreditkartenkonto des Nutzers ein, im Fall des Zahlungsdienstes (Bezahlfunktion) für den Anbieter und im Fall des Erinnerungsservice für Merways.

Beleg

Meint elektronische Bestätigung einer abgebuchten Zahlung von dem angegebenen Zahlungsmittel aufgrund einer autorisierten Abbuchung durch den Zahlungsdienst.

3. Vertragspartner

3.1 Der Nutzungs- und Dienstleistungsvertrag kommt mit der Merways GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Czichos, Schwachhauser Heerstr. 266b, 28359 Bremen, Telefon: 0421/246 87 87 50  E-Mail: info@merways.com (nachfolgend: „Merways“ genannt) zustande. Handelsregister: HRB 37709 HB Registergericht: Amtsgericht Bremen.

3.2 Merways behält sich vor, die Vertragsleistungen nur Nutzern anzubieten, die ihren Sitz innerhalb einer bestimmten Jurisdiktion oder eines bestimmten Gebiets, z.B. der EU, haben und behält sich vor, Vertragsanträge von Nutzern aus anderen Jurisdiktionen abzulehnen bzw. Verträge mit Nutzern, die falsche Angaben über ihre Jurisdiktion gemacht haben, außerordentlich zu kündigen.

4. Zugang zur App

4.1 Will der Nutzer den in der App angeboten Zahlungsdienst sowie die Erinnerungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, muss er zunächst im Apple App Store für iPhone/iPad sowie im Google Play Store für Android-Geräte die App kostenlos herunterladen.

4.2 Nachdem der Nutzer die App auf sein Endgerät heruntergeladen hat, muss dieser, um die App nutzen zu können, ein passwortgeschütztes Konto („Account“) erstellen. Die in der App verwendete Sprache ist deutsch. Eventuelle Eingabefehler können vom Nutzer während der Erstellung korrigiert werden. Zur Nutzung der Ausleihfunktion ist zwingend die Angabe/Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels erforderlich. Andernfalls können die in der App angebotene Ausleihfunktion mit dem Erinnerungsservice nicht genutzt werden. Über die App-Einstellungen gelangt der Nutzer zu einem Menü namens “Zahlungsmethoden verwalten”. Dort kann er mit einem Klick für eine oder mehrere angebotene Zahlungsmethoden (zur Auswahl stehen PayPal, Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay) nach Eingabe seiner persönlichen Daten eine Berechtigung erteilen. Auch hier können eventuelle Eingabefehler während der Eingabe korrigiert werden. Um den Zahlungsdienst (Bezahlfunktion) zu nutzen ist es erforderlich, eine der folgenden drei Zahlungsmethoden Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay zu hinterlegen. Die Zahlung erfolgt dann unter Nutzung des Zahlungsdienstleisters Stripe.

4.3 Nach Erstellung des Kontos erhält der Nutzer eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse mit den Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im PDF-Format, die er speichern und/oder ausdrucken kann.

4.4 Jeder Nutzer darf nur einen Account haben; eine Übertragung ist nicht möglich. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und zu seinem eigenen Schutz nicht an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, Merways umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Account missbraucht wurde. Merways behält sich vor, den Zugang zur App zu sperren, wenn durch Verschulden des Nutzers ein Missbrauch der Zugangsdaten, z.B. durch Weiterleitung an Dritte, erfolgt. Jeder Nutzer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs zum Account vorgenommen werden und stellt Merways von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, es sei denn der Nutzer hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

5. Nutzung des Erinnerungsservice und Vermittlung von Zahlungsdiensten

5.1 Der Nutzer hat die Möglichkeit, über die App (i) die Entleihung der Mehrwegbehälter vorzunehmen und (ii) seine Rechnung für das bestellte Essen und/oder Getränke gegenüber dem Anbieter zu bezahlen. Diese Dienstleistungen können auch unabhängig voneinander genutzt werden. Die Informationen und Auswahlmöglichkeiten in der App über die Nutzung des Erinnerungsservice und des Zahlungsdienstes (Bezahlfunktion) stellt die Aufforderung an den Nutzer zur Abgabe eines Angebotes dar.

5.1.1 Bei der Entleihung von Mehrwegbehältern gibt der Anbieter auf seinem Endgerät in der App die Anzahl der auszuleihenden Mehrwegbehälter ein und zeigt dem Nutzer die eingetragene Anzahl. Ist der Nutzer damit einverstanden, zeigt der Nutzer dem Anbieter den auf seinem Endgerät erzeugten QR- bzw. Identifikations-Code, damit der Anbieter diesen mit seinem Endgerät einscannen bzw. einkopieren kann. Der QR-Code enthält die Informationen über den Nutzer in Form einer anonymisierten Nutzer-ID, die zusammen mit Menge und Art der Mehrwegbehälter und dem Datum der Entleihe an Merways übermittelt wird. Damit gibt der Nutzer gegenüber Merways das Angebot zur Nutzung des Erinnerungsservice auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Die Annahme, die durch den Anbieter im Namen von Merways erklärt wird, erfolgt dadurch, dass der Anbieter sodann auf seinem Endgerät den QR-Code des Nutzers unter Verwendung der App eingescannt oder ihm der Identifikations-Code über eine Drittanwendung übermittelt wird.  Eine Bestätigung der Entleihe, Name und Adresse des Anbieters und Behälteranzahl wird dem Nutzer umgehend in der App gezeigt, sofern beide Parteien online sind. Ist eine der beiden Parteien offline, so erfolgt die Anzeige nach automatischer Synchronisierung sobald diejenige Partei wieder online ist.

5.1.2 Zur Nutzung des zusätzlich in der App bereit gestellten Zahlungsdienstes (Bezahlfunktion) muss der Nutzer diese in der App für jeden Einzelfall aktivieren. Nur dann wird die Erlaubnis zur Belastung des Zahldienstes an den Anbieter übergeben, wenn dieser den auf dem Endgerät des Nutzers erzeugten QR-Code durch sein eigenes Endgerät unter Verwendung der App einscannt. Der Anbieter gibt dafür auf seinem Endgerät vor dem QR-Code-Scan zusätzlich zur Anzahl ausgeliehener Mehrwegbehälter den zu bezahlenden Endbetrag ein und zeigt dem Nutzer den eingetragenen Betrag. Ist der Nutzer damit einverstanden, bestätigt er dies mit dem Button „Zahle mit Merways“ und zeigt dem Anbieter den auf seinem Endgerät erzeugten QR-Code, damit der Anbieter diesen mit seinem Endgerät einscannen kann. Damit gibt der Nutzer das Angebot zur Nutzung des Zahlungsdienstes ab. Die Annahme erfolgt mit dem Scannen des QR-Codes durch den Anbieter. Durch den Scan wird in der App die Belastung der vom Nutzer angegeben Zahlungsmethode autorisiert.

5.1.3 Für den Vertragsabschluss gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Nutzer unmittelbar nach der Kontoeröffnung zur Verfügung gestellt wurden.

6. Leihe, Frist, Rückgabe

6.1 Mit der Aushändigung der Mehrwegbehälter kommt hierüber ein Leihvertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer zustanden. Soweit nachfolgend Erklärungen für den Anbieter abgegeben werden, ist Merways dazu vom Anbieter entsprechend bevollmächtigt. Merways übernimmt durch den Leihvertrag keine eigenen Verpflichtungen, soweit sie nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen geregelt sind.

6.2 Der Nutzer ist gegenüber dem Anbieter verpflichtet, die Mehrwegbehälter bestimmungsgemäß zu verwenden und aufzubewahren und pfleglich zu behandeln.

6.3 Der Nutzer ist gegenüber dem Anbieter ferner verpflichtet, die Mehrwegbehälter innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Entleihung an den Anbieter zurückzugeben. Die Rückgabe muss in einem gereinigten und unbeschädigten Zustand erfolgen. Sofern dies nicht gewährleistet ist, ist der Anbieter berechtigt, die Rücknahme abzulehnen.

6.4 Die Rückgabe erfolgt bei dem Anbieter. Eine Herausgabe an Dritte stellt keine wirksame Rückgabe dar. Als zurückgegeben gilt ein Mehrwegbehälter nur dann, wenn der Anbieter die Rückgabe quittiert, indem er auf seinem Endgerät die entsprechende Anzahl der zurückzugebenden Behälter in der App eingibt und mit Einverständnis des Nutzers einen auf dessen Endgerät erzeugten QR-Code mit der App einscannt. Mit dem Einscannen wird die Rückgabe in der App des Nutzers verbucht. Der Nutzer erhält daraufhin eine Bestätigung in der App.

6.5 Erfolgt keine Rückgabe, kann der Nutzer nach Ablauf der Rückgabefrist von 2 Wochen und weiteren 8 Verlängerungswochen sowie Zahlung der angefallenen Erinnerungsgebühren (8 x 0,99 = 7,92 Euro, vgl. Ziff. 8.3) den jeweiligen Mehrwegbehälter behalten, das Eigentum geht in diesem Fall auf den Nutzer über, worüber sich Nutzer und Anbieter mit Abschluss der Leihe über die App einig sind. Die Rückgabepflicht entfällt, worüber der Nutzer mit gesonderter E-Mail informiert wird . Mit Ablauf der Rückgabefrist kann der Nutzer vom Anbieter keine Rücknahme mehr verlangen, der Anbieter ist zu einer Rücknahme nicht mehr verpflichtet und der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für eine ordnungsgemäße Entsorgung des jeweiligen Mehrwegbehälters.

7. Erinnerung an die Rückgabe

7.1 Gleichzeitig mit der Entleihung schließt der Nutzer mit Merways im eigenen Namen einen Vertrag über einen Erinnerungsservice ab (vgl. Ziff. 5.1). Der Nutzer wird bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der geliehenen Mehrwegbehälter gemäß den Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen an eine Rückgabe erinnert (Erinnerungsservice).

7.2 Die Erinnerung erfolgt, indem die App den Nutzer durch eine Nachricht im Infofeed darüber informiert, dass der/die Mehrwegbehälter noch nicht zurückgegeben wurde(n). Für die Empfangsbereitschaft seines Endgerätes ist der Nutzer alleine verantwortlich. Der Nutzer erhält Erinnerungen zum Fristablauf und Rückgabe der Mehrwegbehälter, insbesondere

– wo die Rückgabe erfolgen muss,
– wann die Rückgabe erfolgen muss,
– welche Behälter zurückgegeben werden müssen und
– wie viele Behälter zurückgegeben werden müssen.

Bei rechtzeitiger Rückgabe innerhalb von 2 Wochen (Ziff. 6.3) quittiert der Anbieter die Rückgabe und Anzahl der erhaltenen Mehrwegbehälter über die App, dem Nutzer entstehen für den erbrachten Erinnerungsservice keine Kosten.

7.3 Nach Überschreitung der Rückgabefrist von 2 Wochen wird der Nutzer auftragsgemäß durch Merways über einen Zeitraum von bis zu 8 weiteren Erinnerungswochen kostenpflichtig an die Rückgabe erinnert. Der Nutzer erhält die Erinnerung zur Rückgabe des geliehenen Mehrwegbehälters mit den Angaben gemäß Ziff. 7.2 und die bereits für die Erinnerung aufgelaufenen Gebühren gemäß Ziff. 10.3. ebenfalls mittels Nachricht im Infofeed. Der Nutzer ist für den Zugang der Erinnerungen auf seinem Endgerät verantwortlich.

8. Kosten, Erinnerungsgebühr

8.1 Die mit der App nutzbare Bezahlfunktion (Zahlungsdienst) ist für den Nutzer gegenüber Merways kostenfrei.

8.2 Der mit der App verbundene Erinnerungsservice innerhalb des eingeräumten Nutzungszeitraums der Mehrwegbehälter von 2 Wochen ist ebenfalls kostenfrei. 

8.3 Der Erinnerungsservice nach Ablauf der eingeräumten Nutzungsdauer von 2 Wochen ist kostenpflichtig. Für die Erinnerung des Nutzers gemäß Ziff. 7.2 fällt beim Nutzer jeweils wöchentlich eine Erinnerungsgebühr in Höhe von 0,99 € inkl. der jeweils geltenden MwSt. pro angefangener Verlängerungswoche an bis zum Höchstbetrag von 7,92 €

9. Bezahlung des Erinnerungsservice

9.1 Hat der Nutzer die Ausleihfunktion in der App aktiviert, wird beim Einscannen des QR-Codes des Nutzers durch den Anbieter die Erlaubnis zur Auslösung der Zahlung durch den Zahldienst an Merways übergeben. Dadurch wird in der App die Belastung der vom Nutzer angegeben Zahlungsmethode autorisiert.

9.2 Sobald der Nutzer die Rückgabe von Mehrwegbehältern durchführt, werden die angefallenen Erinnerungsgebühren (vgl. Ziff. 8.3) von dem vom Nutzer hinterlegten Zahlungsdienstleister abgebucht. Der Nutzer erhält hierüber eine elektronische Rechnung  per E-Mail .

9.3 Hat der Nutzer den/die Mehrwegbehälter nicht spätestens nach Ablauf von 10 Wochen zurückgegeben, werden die bis dahin angefallenen Erinnerungsgebühren in Höhe von 8 x 0,99 = 7,92 Euro (vgl. Ziff. 8.3) von dem vom Nutzer hinterlegten Zahlungsdienstleister abgebucht. Der Nutzer erhält hierüber eine elektronische Rechnung per E-Mail.

10. Nutzung des Zahlungsdienstes

10.1. Soweit der Nutzer in der App den Zahlungsdienst (Bezahlfunktion) für die Bestellungen von Essen und/oder Getränken beim Anbieter aktiviert, kann er die Zahlungsmethode, die er in der App hinterlegt hat, für die Bezahlung der Bestellungen nutzen, unabhängig von der Nutzung der Ausleihfunktion. Die Nutzung des Zahlungsdienstes zu diesem Zweck setzt voraus, dass der Anbieter dem Nutzer die Abwicklung der Zahlung über diese Funktion anbietet und der Zahlungsdienst die Nutzung zulässt. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, weder gegenüber Merways, noch dem Anbieter, dass die Zahlung über den Zahlungsdienst abgewickelt wird. Merways vermittelt lediglich den Zahlungsdienst, indem die entsprechende Funktion in der App bereitgestellt wird, ohne dass Merways über die Vermittlung hinausgehende Verpflichtungen übernimmt. Wird die Zahlung erfolgreich ausgeführt, wird der Zahlungsbetrag direkt dem Anbieter gutgeschrieben. Für die Nutzung gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Zahlungsdienst ausschließlich die Bedingungen des Zahlungsdienstes.

10.2 Nutzt der Nutzer die Ausleihfunktion der App, erfolgt die Zahlung der Erinnerungsgebühren über den vom Nutzer angegebene Zahlungsdienst, soweit dieser von Merways akzeptiert wird.

11. Softwareüberlassung, Technische Voraussetzungen, Verfügbarkeit

11.1 Merways stellt dem Nutzer für die Dauer dieses Vertrages die App in der jeweils aktuellen Version über das Internet unentgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Merways die zum Betrieb erforderliche Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Nutzer erreichbar ist.

11.2 Voraussetzung für die einwandfreie Nutzung der App ist, dass der Nutzer über kompatible und internetfähige Endgeräte und eine entsprechende Betriebssoftware verfügt (iOS ab Version 12 und Android ab Version 5.0). Es wird empfohlen, die aktuellsten Versionen der erforderlichen Betriebssoftware zu nutzen. Dies kann für die App eine Nutzungsvoraussetzung sein. Auch regelmäßige Updates der Endgeräte können erforderlich sein. Die Nutzung der App erfordert außerdem einen Internetzugang, z.B. für die Installation und den Erhalt von Nachrichten sowie Updates der App. Merways übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden an Endgeräten, die mit der Nutzung der App in Zusammenhang stehen.

11.3 Merways ist bemüht, den Zugang zu der App 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Leitungsstörungen im Internet besteht kein Anspruch auf Leistung oder Schadensersatz, es sei denn Merways ist für diese Störung verantwortlich. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden.

12. Vertragslaufzeit, Kündigung

12.1 Der Vertrag über die Nutzung der App beginnt sofort mit ihrer Freischaltung.

12.2 Der Vertrag über die Nutzung der App hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, in Textform oder vom Nutzer über die in der App zur Verfügung stehende Kontolöschfunktion ausgeübt werden. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist Merways insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der App verletzt.

12.3 Die bis zur Vertragsbeendigung vorgenommenen Entleihungen werden vertragsgemäß abgewickelt. Eine Kontolöschung erfolgt daher frühestens mit Abwicklung des letzten Entleihvorgangs.

13. Datenschutz

Die vom Nutzer in der App hinterlegten persönlichen Daten sind für den Anbieter nicht einsehbar und nicht abrufbar. Diese Daten werden dem Anbieter von Merways auch nicht im Rahmen der Ausleihfunktion und Nutzung des Zahlungsdienstes mitgeteilt. Dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass Merways die Daten des Nutzers insbesondere zur Abwicklung der Zahlungsdienste und des Auftrages ihn an die Rückgabe der Mehrwegbehälter zu erinnern unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nutzt und speichert. Die Datenschutzerklärung von Merways ist unter folgendem Link einsehbar www.merways.com/datenschutz

14. Haftung

14.1 Im Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen haftet Merways unbeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
– im Umfang einer von Merways übernommenen Garantie.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Merways der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

14.3 Eine weitergehende Haftung von Merways besteht nicht.

14.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Merways.

15. Urheberrecht

Die Inhalte unserer App sind urheberrechtlich geschützt. Merways behält sich alle Rechte vor. Vervielfältigung aller Texte, Grafiken, Video- und Tonsequenzen und weiterer Inhalte sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Merways erlaubt. Ohne vorherige Genehmigung von Merways dürfen Inhalte der App nicht in das Internet bzw. in Online-Dienste übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Aufnahme in elektronische Datenbanksysteme sowie die Vervielfältigung auf elektronische Datenträger. Die Inhalte der App sowie deren Gestaltung unterliegen dem Urheberrecht von Merways. Der Nutzer erhält für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die App im Rahmen des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Auf Verträge zwischen Merways und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Hat der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Mitgliedstaates unberührt.

16.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

16.3 Diese Bedingungen stellen sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien dar.

16.4 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich in Textform niederzulegen.

16.5 Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Merways ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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